Meine Yogakurs werden von den Krankenkassen bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses anderer Krankenkassen frage bitte bei deiner Kasse an.
Für AOK-Versicherte in Niedersachsen
ÄNDERUNG: Gutscheine der AOK Niedersachsen können nur noch bis Ende Mai 2025 (Ausnahme für After-Work-Yoga und ONLINE Yin Yoga, hier kannst du den Gutschein bis Ende 2025 einlösen) eingelöst werden. Ende 2025 wird das Gutscheinmodell bei der AOK eingestellt und Versicherte können – wie auch bei allen anderen Versicherungen – am Ende des Kurses eine Erstattung bis zu 100% beantragen.
Gutscheine können nicht mehr beantragt werden. Noch gültige Gutscheine kannst du noch bis Ende 2025 einlösen! Ich bin Präventionspartnerin der AOK Niedersachsen, daher ist die Teilnahme an meinen achtwöchigen Yogakursen für dich kostenlos. Voraussetzung ist, dass du an 80% der Yogaeinheiten erfolgreich teilnimmst. Sofern du die 80%-Anwesenheit nicht erfüllst, musst du den Kurs selbst zahlen. Alles was du tun musst ist: Fordere einen Gutschein für ein Präventionsangebot bei der AOK an und sende mir diesen anschließend per Post oder Email zusammen mit deiner Versichertennummer vor Kursbeginn zu. Deinen Gutschein kannst du hier direkt online bei der AOK beantragen. Bitte beachte, dass du den Kurs selber zahlen musst, sofern du weniger als 80% an dem Kurs teilgenommen hast. Du bekommst dann automatisch eine Rechnung von mir und bist verpflichtet, diese zu begleichen. HINWEIS: Bitte gebe bei der Buchung den Code „AOK100“ an, nicht den Code von der AOK.
Für Versicherte anderer Krankenkassen
Du musst an 80% der Yogaeinheiten erfolgreich teilnehmen, damit du Anspruch auf einen Zuschuss hast. Am Ende des Kurses bekommst du nach erfolgreicher Teilnahme (min. 80% Anwesenheit) eine Teilnahmebescheinigung. Mit diese beantragst du bei deiner Krankenkasse eine Kostenerstattung bzw. -bezuschussung.